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Überregionale Termine

Foto: Dieter Schnöpf

28. 03. - 30. 03.

Feiern gegen Tanzverbote!

47 Partys an Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag in München

Trotz Musik- und Tanzverbots in Bayern wird der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) an den sog. "Stillen Tagen" wieder in zahlreichen Münchner Locations feiern. Einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist es zu verdanken, dass auch 2024 ein buntes Programm mit Reden, Musik und Tanz stattfinden kann.

Neben vielen Festen und Partys in Müncher Clubs und Bars ist die "Clubrevolution - Gegen das Tanzverbot an Feiertagen" am Gründonnerstag ein besonderes Highlight. Bayerns größte Party gegen das Tanzverbot bietet den Besucher*innen gleich 14 Veranstaltungen – und das mit nur einem Ticket für alle beteiligten Clubs. Mit dabei u.a.:  Freiheitshalle, Neuraum, Milchbar, 089 Bar, Pacha und Sweet Club. Aber auch andere Locations wie Nachtgalerie, Nachtwerk, Backstage, Bahnwärter Thiel oder Rote Sonne haben an Gründonnerstag, z.B. unter dem Motto "Gegen Tanzverbot und Stille Tage", geöffnet.

Auch an Karfreitag kann gefeiert und getanzt werden, z.B. in den Locations Import Export, Goldener Reiter, Unter Deck, Yockocho Karaoke Bar, Roody Tanzcafe, The Keg Bar, Backstage, Rote Sonne, Nachtgalerie, Bahnwärter Thiel, Prosecco Bar & Kulturbühne Hinterhalt. Und am Karsamstag haben offen: Prosecco Bar, Vintage Club, Freiheitshalle, Import Export, Unter Deck und Yockocho Karaoke Bar.

Außerdem wird es an Gründonnerstag ab 16 Uhr eine Demo gegen das Tanzverbot an Stillen Tagen und für die Trennung von Kirche und Staat auf dem Münchner Königsplatz geben. Das Motto lautet "Holy Shit - Let us dance!". Die Kundgebung wird organisiert von RaveStreamRadio, die an Gründonnerstag und Karfreitag in der Nachtgalerie und dem Nachtwerk das Heathens-Festival veranstalten.

Hintergrund:
Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2016 darf trotz Musik- und Tanzverbots an sog. Stillen Tagen gefeiert werden, wenn der Tanz Ausdruck einer klaren weltanschaulichen Abgrenzung gegenüber dem Christentum ist. Die Richter*innen in Karlsruhe hatten am 7. Oktober 2016 entschieden, dass Artikel 5 des Bayerischen Feiertagsgesetzes mit der Weltanschauungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit nicht vereinbar ist. Damit folgte das BVerfG einer Verfassungsbeschwerde des bfg München, der sich nach dem Verbot seiner "Heidenspaß- statt Höllenqual-Party" an Karfreitag 2007 durch alle Instanzen geklagt hatte.

Um die Ernsthaftigkeit des weltanschaulichen Bekenntnisses gegenüber den staatlichen Ordnungshütern zweifelsfrei zu dokumentieren, ist es zudem erforderlich, dass der bfg München auf allen Festen und Partys, die an stillen Feiertagen stattfinden, regelmäßig (alle zwei Stunden) sein Anliegen erläutern muss.

Der bfg München versteht sich als Weltanschauungsgemeinschaft. Die Körperschaft des öffentlichen Rechts tritt für die strikte Trennung von Kirche und Staat sowie für Bürgerrechte und Demokratie ein und orientiert sich an den Grundsätzen der Aufklärung.