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Foto: Evelin Frerk

02. 05.

Die unendliche Geschichte des §218 StGB und die Folgen

Vortrag von Gisela Notz im Rahmen der Reihe "Macht & Gewalt" an der Uni Siegen

Sexuelle Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht. Trotzdem steht in Deutschland der Schwangerschaftsabbruch nach § 218 noch immer unter Strafe und wird nur unter bestimmten Voraussetzungen straffrei gestellt. Frauen können sich nach § 219a auch nicht frei über den Schwangerschaftsabbruch informieren. Erst vor wenigen Monaten wurde die Ärztin Christina Hänel vom Gießener Amtsgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro verurteilt, weil sie auf ihrer Website über das Durchführen von Schwangerschaftsabbrüchen informierte. Die Sozialwissenschaftlerin, Aktivistin und Mitinitiatorin des "Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung", Gisela Notz, beleuchtet die "unendliche Geschichte" des Schwangerschaftsabbruchs und zeigt Kontinuitäten und Brüche von 1968 bis heute auf.

Die Veranstaltung findet im Rahmen der Vortragsreihe "Macht und Gewalt" statt, die sich fakultätsübergreifend an alle Studierenden wendet, die sich für die Auseinandersetzung mit geschlechtsspezifischen strukturellen Ungleichheiten und systemische Benachteiligung interessieren.

Zur Referentin: Gisela Notz ist Sozialwissenschaftlerin, Historikerin und Autorin und hat Lehraufträge an verschiedenen Universitäten. Ihre Arbeitsschwerpunkte liegen neben der alternativen Ökologie in der Arbeitsmarkt-, Familien- und Sozialpolitik und in der historischen Frauenforschung. Gisela Notz ist Mitglied im Beirat der Giordano-Bruno-Stiftung.