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08. 08.

Staatsleistungen an die Kirchen ablösen!

Workshop der Initiative "Religionsfrei im Revier" in Bochum

Es geht um mehr als eine halbe Milliarde Euro, die die beiden großen Kirchen jährlich aus allgemeinen Steuermitteln erhalten und hierüber zum Beispiel ihre üppigen Bischofsgehälter finanzieren. Den Kirchen ist es gelungen, den Irrglauben zu verbreiten, dass diese Leistungen auf der Enteignung von Kirchenbesitz am Anfang des 19. Jahrhunderts beruhen.

In Wirklichkeit sind diese Leistungen von den Königshäusern erbracht worden, um die Inthronisation ihrer Herrscher mit auf sie vereidigten Bischöfen als göttlichen Akt inszenieren zu können. Die Weimarer Reichsverfassung hat deshalb vor 99 Jahren festgelegt, dass diese Staatsleistungen abgelöst werden sollen. Dies ist nicht passiert. Das Grundgesetz hat diese Forderung übernommen. Noch immer ist nichts passiert. 2019 wird dieser unerfüllte Verfassungsauftrag 100 Jahre! alt.