Heidenspaß-Party mit Philipp Möller und DJ Sergej Klang in der Moritzbastei Leipzig
Ende 2016 erklärte das Bundesverfassungsgericht das Verbot der "Münchener Heidenspaß-Party 2007" und die entsprechenden Bestimmungen des Bayerischen Feiertagsgesetzes für nichtig. In seinem Urteil stellte das Gericht fest, dass am "stillen" Karfreitag sehr wohl getanzt werden darf – sofern der Tanz Ausdruck einer klaren weltanschaulichen Abgrenzung gegenüber dem Christentum ist. Dies lässt sich die gbs Leipzig nicht zweimal sagen und lädt zu einer "zünftigen Karfreitags-Sause" in die Moritzbastei ein.
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