Vortrag und Diskussion mit Ingrid Matthäus-Maier im Rahmen des Ketzertags 2018 in Münster
Die Kirchen praktizieren ein eigenes kirchliches Arbeitsrecht, das in wichtigen Punkten vom allgemeinen Arbeitsrecht abweicht und mit mehreren Grundrechten kollidiert. Für die über eine Million Beschäftigten in kirchlichen Einrichtungen, vor allem von Caritas und Diakonie, hat dies weitreichende Folgen. Der Arbeitgeber mischt sich in die private Lebensführung ein und kann bei Scheidung, homosexuellen Beziehungen oder Kirchenaustritt jeden Mitarbeiter kündigen - von der Putzfrau bis zur Chefärztin. Auch das Streiken ist den Mitarbeitern untersagt.
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