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15. 05.

Wie religiös/weltanschaulich neutral muss die Schule sein?

Diskussion zum Berliner Neutralitätsgesetz in Berlin

Das Berliner Neutralitätsgesetz von 2005 untersagt den Beschäftigten in einigen Bereichen des Öffentlichen Dienstes (u.a. Justiz, Polizei, allgemeinbildende Schulen) während der Dienstausübung auffällige religiöse oder weltanschauliche Symbole zu tragen. Staatliche Neutralität in religiösen Angelegenheiten soll danach umfassend in Bereichen gelten, in denen sich die Bürger*innen dem staatlichen Handeln nicht entziehen können. Dies betrifft beispielsweise die Situation von Angeklagten vor Gericht ebenso wie die Verpflichtung von Schüler*innen, am Schulunterricht teilnehmen zu müssen

Innerhalb der Senatskoalition ist das Gesetz umstritten:   Teile der Koalition fordern die Einschränkung des Gesetzes (zumindest) für den Bereich der allgemeinbildenden Schulen. Sie wollen dem  Drängen islamischer Verbände sowie einiger muslimischer Frauen nachgeben und das religiöse Kopftuch für Pädagoginnen während der Dienstzeit  zulassen.  Darüber, dass nur für eine  Minderheit von Musliminnen das Tragen eines Kopftuches für eine religiöse Pflicht hält, wird dabei hinweg gesehen. Schon jetzt unterrichten unzählige Musliminnen an Berliner Schulen, so dass der generell erhobene Vorwurf, Musliminnen würden diskriminiert, vollständig substanzlos ist. Worum es geht, ist dem konservativ-orthodoxen Islam den Zugriff auf die Schüler*innen zu ermöglichen.

Sollte das Gesetz eingeschränkt werden, ist ein generelles Ende der staatlichen Neutralität an allgemeinbildenden Schulen mit erheblichen Gefahren für den Schulfrieden und die Erfüllung des Erziehungsauftrages zu befürchten.  Es ist damit zu rechnen,  dass jetzt schon vorhandene und zunehmende religiöse Konflikte in einigen Berliner Brennpunktbezirken durch das Zulassen religiöser Symbole in den Schulen noch verstärkt wird.

Die im politischen Spektrum links bis Mitte verortete Initiative „PRO Berliner Neutralitätsgesetz“ fordert von der Regierungskoalition  ein klares Bekenntnis zum Erhalt des Gesetzes. Sie sieht gravierende  Folgen bei  einer Aufweichung des Gesetzes: jede religiöse Splittergruppe könnte beanspruchen,  dass ihr angehörige Pädagog*innen das jeweilige religiöse Symbol demonstrativ „werbeträchtig“  in Schulen tragen dürfen.  Die Initiative verweist darauf, dass aus gutem Grund vor Jahrzehnten die „Bhagwan“-Kleidung für Lehrer*innen während der Dienstzeit verboten.

Die Befürworter*innen der Gesetzesaufweichung können oder wollen nicht reflektieren, dass es nicht nur um das „Kopftuch“ geht, sondern um das gesamte freiheitliche Konzept der staatlichen Neutralität.

Die Initiative PRO Berliner Neutralitätsgesetz veranstaltet eine Diskussion zum Berliner Neutralitätsgesetz mit

Seyran Ates (Autorin und Juristin),
Hildegard Greif-Gross (Schulleiterin Peter-Petersen-Grundschule/Neukölln)
Naila Chikhi (Referentin Flucht und Frauenrechte bei terre des femmes).

Einleitung und Moderation: Walter Otte (Rechtsanwalt und Co-Sprecher der Initiative PRO Berliner Neutralitätsgesetz)