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Kirchliches Arbeitsrecht im Fokus: Diskriminierung oder legitime Exklusion?
Diskussion u.a. mit der Politologin Corinna Gekeler in Köln
Das kirchliche Arbeitsrecht ist von den Bestimmungen des AGG ausgenommen. Als so genannte "Tendenzbetriebe" können kirchliche Einrichtungen die Einstellung von Menschen ohne christlichen Glauben verweigern. Beschäftigte, die ihre "Loyalitätspflicht" verletzten – sei es durch Kirchenaustritt, das Eingehen einer Zweitehe nach Scheidung oder durch die Eintragung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft – riskieren berufliche Nachteile bis hin zur Kündigung. Allerdings bestehen hier Handlungsspielräume auf Arbeitgeberseite. Wie sieht es mit der Umsetzung des kirchlichen Arbeitsrechts in der Praxis wirklich aus?
Eine Anmeldung ist nicht nötig.
Wo: | TH Köln Campus Südstadt Raum wird noch bekannt gegeben Ubierring 48 DE-50678 Köln |
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Wann: | Mo 11. Dez 2017, 09:45 |
Veranstalter: | Die Gleichstellungsbeauftragten der Fakultät https://www.th-koeln.de... |