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Corinna Gekeler, Foto: © Evelin Frerk

11. 12.

Kirchliches Arbeitsrecht im Fokus: Diskriminierung oder legitime Exklusion?

Diskussion u.a. mit der Politologin Corinna Gekeler in Köln

Wie sieht es mit der Umsetzung des kirchlichen Arbeitsrechts in der Praxis wirklich aus? Darüber diskutieren Prof. Dr. Gregor Thüsing (Experte für kirchliches Arbeitsrecht an der Universität Bonn), Huber Schneider vom Caritasverband für die Stadt Köln und Corinna Gekeler (Autorin des Buches "Loyal dienen. Diskriminierendes Arbeitsrecht bei Caritas, Diakonie und Co").

Das kirchliche Arbeitsrecht ist von den Bestimmungen des AGG ausgenommen. Als so genannte "Tendenzbetriebe" können kirchliche Einrichtungen die Einstellung von Menschen ohne christlichen Glauben verweigern. Beschäftigte, die ihre "Loyalitätspflicht" verletzten – sei es durch Kirchenaustritt, das Eingehen einer Zweitehe nach Scheidung oder durch die Eintragung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft – riskieren berufliche Nachteile bis hin zur Kündigung. Allerdings bestehen hier Handlungsspielräume auf Arbeitgeberseite. Wie sieht es mit der Umsetzung des kirchlichen Arbeitsrechts in der Praxis wirklich aus?

Eine Anmeldung ist nicht nötig.