Vortrag und Diskussion mit Corinna Gekeler an der Universität Duisburg-Essen
Konfessionen als Einstellungsvoraussetzung in einem säkularen Staat? Corinna Gekeler berichtet über neue Entwicklungen im Kirchenarbeitsrecht. Darf die Kirche als Konfession bestimmte Einstellungskriterien heranziehen oder verstößt dies nicht gegen die Antidiskriminierungsrichtlinie? Dürfen kirchliche Sonderrechte sogar bis in das Privatleben der Lohnbeschäftigten reichen und bspw. eine zweite Ehe nach einer Scheidung oder Homosexualität als Kündigungsgrund angeführt werden? Deutsche Gerichte sind sich darüber uneinig. Für die Beschäftigten der Kirche gibt es deshalb keine Rechtssicherheit, was Diskriminierungen Tür und Tor öffnet. Umso wichtiger, dass der EuGH hier Klarheit schafft. (weiter...)