Diskussionsveranstaltung u.a. mit Ingrid Matthäus-Maier in Aachen
Hunderttausende Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen sind vom ansonsten geltenden Arbeitsrecht ausgeschlossen. Sie verfügen über kein Streikrecht und kein Recht, echte Betriebsräte zu gründen. Zudem können Bewerber*innen auf Grund ihrer religiösen (Nicht-)Zugehörigkeit, ihres Familienstandes oder sexuellen Orientierung abgelehnt werden. (weiter...)